Bußgeld
Geldauflagen helfen
Herzlichen Dank, dass Sie sich auf unserer Seite informieren.
Die Lautenbacher Gemeinschaften gemeinnützige GmbH - sind seit dem Jahr 2009 berechtigt, Bußgeldauflagen aus Strafverfahren zu erhalten.
Wir
• sind eingetragen in den Listen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart
• haben ein separates Bußgeldkonto
• stellen für Bußgelder keine Spendenbescheinigung aus
• melden fristgerecht zurück, ob die Zahlungspflicht erfüllt wurde oder nicht
• stellen Adressaufkleber und Überweisungsträger zur Verfügung
Die Gelder, die in den Jahren 2009 bis 2011 auf unserem Bußgeldkonto eingehen, werden wir für unsere beiden Ersatzneubauten im Wohnbereich verwenden. Für dieses Projekt benötigen wir Eigenmittel von. 450.000 €.
Wir freuen uns über die Zuweisung von Geldauflagen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Die Kontoverbindung für Geldauflagen lautet:
Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch
Konto-Nr.: 579 110
BLZ 690 516 20
Lautenbacher Gemeinschaften gGmbH
88634 Herdwangen-Schönach
Wünschen Sie weitere Informationen, Aufkleber oder Überweisungsträger?
Dann wenden Sie sich bitte an
Frau Ingrid Weis
Tel. 07553 828 351
E-Mail i.weis@dorfgemeinschaft-lautenbach.de
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